Für was hat man dann eine Garantie ? Da würde ich auch einen Anwalt beauftragen. So kann es ja nicht angehen.
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Wenn solch ein Schaden am Panoramadach nicht von der Garantie erfasst ist (also mal genau nachlesen, ob Ford da recht hat), dann kannst du dir einen Anwalt sparen.
Ein Anspruch wäre dann nur über die Sachmängelhaftung durchsetzbar. Der richtet sich aber nicht gegen Ford, sondern direkt gegen den Händler, der das Fahrzueg verkauft hat. Und nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf wärst du zudem in der Beweispflicht, dass der Mangel bereits bei Fahrzeugübergabe vorgelegen hat. Das scheint in einem solchen Fall ein recht ambitioniertes und leider wohl wenig aussichtsreiches Unterfangen zu sein.