Ja, ich würde es auch so lesen, dass ein Fahrzeug der gleichen Klasse nur gegen Aufpreis zu haben ist.
Eine weitere Frage die sich stellt ist aber, wer der Schuldner der Vignale-Sonderleistungen laut Bedingungen ist. In deinem Auszug ist die Rede vom "Persönlichen Vignale Kundenbetreuer", was sich so anhört, als ob die Vignale-Sonderleistungen nur bei deinem Verkäufer-FFH in Anspruch genommen werden können. Ob dem wirklich so ist, weiß ich nicht, weil mir die gesamten Bedingungen nicht bekannt sind. Im Grunde wäre das aber in dieser Form unbrauchbar, da man im Falle einer Panne sich sonstwo aufhalten kann. Dann müßte das Fahrzeug ja immer erst zum Heimat-FFH geschleppt werden und erst dort könnten die Vignale-Sonderleistungen eingefordert werden.
Das müsst ihr mal genau nachlesen, wie es geregelt ist.