Beiträge von Berliner

    Ja, ich würde es auch so lesen, dass ein Fahrzeug der gleichen Klasse nur gegen Aufpreis zu haben ist.


    Eine weitere Frage die sich stellt ist aber, wer der Schuldner der Vignale-Sonderleistungen laut Bedingungen ist. In deinem Auszug ist die Rede vom "Persönlichen Vignale Kundenbetreuer", was sich so anhört, als ob die Vignale-Sonderleistungen nur bei deinem Verkäufer-FFH in Anspruch genommen werden können. Ob dem wirklich so ist, weiß ich nicht, weil mir die gesamten Bedingungen nicht bekannt sind. Im Grunde wäre das aber in dieser Form unbrauchbar, da man im Falle einer Panne sich sonstwo aufhalten kann. Dann müßte das Fahrzeug ja immer erst zum Heimat-FFH geschleppt werden und erst dort könnten die Vignale-Sonderleistungen eingefordert werden.


    Das müsst ihr mal genau nachlesen, wie es geregelt ist.

    Zitat

    Und einen leihwagen bekomm ich immer noch nicht, begründung vom service leiter "ich habe den wagen ja nicht dort gekauft" das war sein exakter wortlaut


    Man(n) muss unterscheiden:


    Wenn es um einen Fall der Gewährleistung geht, dann hätte dein FFH im Grunde Recht, da er nicht der zuständige Vertragspartner und damit nicht der Schuldner der Gewährleistungsansprüche ist. Somit also kein Leihwagen.


    Wenn es um einen Garantiefall geht, dann geht es um eine Herstellergarantie des Ford-Konzerns. Dein FFH fungiert dann als Gehilfe von Ford und Ford muss laut den Garantiebedingungen (wenn es denn so dort vorgesehen ist, was ich nicht weiß?) für den Leihwagen aufkommen.


    Da dein FFH aber kein Geld von Dir für die Leistung haben will, wird er das als eine Garantieleistung gegenüber dem Ford-Konzern abrechnen. Also stünde Dir in diesem Falle ein Leihwagen zu (wenn es die Garantiebedingungen vorsehen, was bei Vignale ja der Fall sein soll)

    Der Vergleich mit den Airbags hinkt aber doch sehr gewaltig. Denn wenn du mal in die Situation kommst, dass ein Airbag benötigt wird, dann kommt da nicht der Hinweis im Display, dass es diesmal mit dem Airbag nüscht wird und du auf die vorhandenen Airbags aus Rechtsgründen bei diesem Aufprall verzichten musst. Die Airbags lösen aus und alles ist schick.


    Bei der Dashcam ist das eben ganz anders. Du bringst die Aufnahmen zum Gericht und bekommst die Rote Karte gezeigt. Hast also im Gegensatz zu den Airbags im Falle eines Falles nichts davon.
    Und das hat @GB68 auch sehr richtig erklärt.

    Mein FFH hat die Airbags nach 2 Wochen erhalten. Jetzt einen Termin bekommen mit Leihwagen. Gibt nix zu meckern. Verstehe wirklich die Aussagen nicht, dass die Teile nicht verfügbar seien. Das ist definitiv falsch.

    Wie schon vor mir gesagt, ist am Ende sehr viel Subjektivität dabei. Auch ich bin natürlich vom Edge subjektiv beeindruckt. Aber den Peugeot finde ich absolut hässlich. Das gilt sowohl hinsichtlich des äußeren Designs als auch hinsichtlich des Interieurs. Und im übrigen bin ich auch mit manch anderen Aussagen aus diesen Test nicht einverstanden. Fazit: soll der Autor seine Meinung haben, meine Meinung Spiegel dieser Test auf keinen Fall wieder.

    Die Aufnahmen dieser Cam dürften zumindest in einem Zivilprozess unverwertbar sein. Also für die Beweisfrage der Schuld bei einem Unfall dürfte dieser Kamera nicht in Frage kommen, es sei denn die Software wird geändert. Nach einem für die Dascambesitzer aktuellen günstigen Urteil, darf die Kamera lediglich anlassbezogen 15 Sekunden vor und nach einem Ereigniss speichern. Insgesamt dürfen nicht mehr als 30 Sekunden am Stück gespeichert werden.



    Das sagt aber nicht aus, dass andere Gerichte sich daran halten müssen. Die sind eher noch restriktiver. Eine Dashcam hat daher nur einen begrenzenden Nutzen bei der aktuellen Rechtslage.

    Zitat

    Und nochmal:



    Bitte aufhören!
    Sozialpoitische, strafrechtliche und vor allem moralkritische Diskussionen sind etwas für die Bierbude am Hauptbahnhof.


    Hast ja nicht unrecht. Aber manch eine unqualifizierte Bemerkung kann man einfach nicht so stehen lassen.

    Zitat

    Kinderkram

    Ja, für dich vielleicht.


    Für den Rest der Welt ist der dahinterstehende Sachkern eine der essentiellen gesellschaftlichen Fragen, z.B. was ist eine gerechte Strafe? Damit befassen sich die Menschen schon seit hunderten von Jahren. Und es waren und sind zumeist Menschen, die hoch gebildet sind und sich im allgemeinen nicht mit Kinderkram beschäftigen. Aber was soll´s. :whistling: