Beiträge von Berliner

    Genau, dass ist nämlich ganz oft der Fall, dass man glaubt, einen verbindlichen Termin vereinbart zu haben. Das Kleingedruckte liest ja kaum jemand. ;)


    Schaut man sich den Vertrag dann aber mal tatsächlich ganz genau an; Ja dann kommt sehr oft die Ernüchterung. <X


    Im Übrigen: Du musst mir nichts beweisen. Ich wollte damit nur nachdrücklich zum Ausdruck bringen, dass die allermeisten Leute es sagen, aber tatsächlich gar nicht wissen, dass es anders ist.
    Wenn du das für dich überprüfen willst und hier das Ergebnis nach tatsächlicher Überprüfung postest, dann glaube ich dir, dass du dich persönlich davon im Vertrag überzeugt hast und es so ist.


    Ein Hoch dann auf den Händler, der so viel viel Zuversicht in seinen Lieferaten hat. Halleluja! :saint:

    Zitat

    Also vor dem jetzigen Santa Fé hatte ich VW (ja ich weiß kein Premium), aber dort gab es einen verbindlichen Termin, der gehalten wurde. Im Bekanntenkreis wurde ein Amarok mit verbindlichen Termin geliefert.

    Bitte nicht falsch verstehen, aber das glaube ich einfach nicht, bis ich es nicht mit meinen eignen Augen gesehen habe.


    Ich kann dir auch erklären warum: Üblicherweise werden von den Fahrzeughändlern die "Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB)" zur Grundlage des Vertrages gemacht. Das ist ein standardisiertes Vertragswerk, welches vom VDA, VDIK und ZDK herausgegeben worden ist (Interessenvertretungen der Autohändler; "Autolobby").


    Die NWVB bestimmen unter Nr. IV, dass verbindliche oder unverbindliche Liefertermine und Lieferfristen schriftlich anzugeben sind. Üblicherweise werden nur unverbindliche Termine oder Fristen genannt. Lieferfristen beginnen nicht schon mit Unterzeichnung der verbindlichen Bestellung, sondern erst mit Vertragsschluss zu laufen.


    Hier die einschlägigen Regelungen der Nr. 4 Ziffer 2. und 3.:


    2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Lieferterminsoder einer unverbindlichen Lieferfrist den Ver-käufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen aufzwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang derAufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
    Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser beileichter Fahrlässigkeit des Verkäufers aufhöchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.



    3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertragzurücktreten und/oder Schadensersatz stattder Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäßZiffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eineangemessene Frist zur Lieferung setzen.
    Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatzstatt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seinergewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist,die Lieferung durch Zufall unmöglich, so hafteter mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht,wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.


    Mir ist es noch nicht unergekommen, dass ein Händler freiwillig einen verbindlichen Termin vereinbart hätte, weil er sich denn einem viel größeren haftungsrisiko aussetzt.


    Hier die einschlägigen Regelungen der Nr. 4 Ziffer 4.:



    4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eineverbindliche Lieferfrist überschritten, kommtder Verkäufer bereits mit Überschreiten desLiefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. DieRechte des Käufers bestimmen sich dannnach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Ab-schnitts.





    Daher nochmal: Ich glaube es nicht, bis man mir so einen Vertrag zeigt, wo ein Bestellfahrzeug mit einem verbindlichen Liefertermin vom Händler verkauft worden ist. Damit wir uns nicht falsch verstehen. Das ist möglich, aber eher unwahrscheinlich und unüblich.

    Zitat

    Ford nimmt sich allerdings das Recht heraus, unverbindlich Liefertermine zu nennen und diese willkürlich zu verschieben.

    Zitat

    Diesemal habe ich aus dem Fehler Hyundai/Ford gelernt und werde es 2020 anders machen. unsure.png

    Da wirst du aber große Augen machen, denn auch alle anderen Hersteller (auch die Premium) werden dir keinen verbindlichen Termin auf ein Bestellfahrzeug geben, genauso wie Ford. Insofern; träum weiter bis 2020 von Premium ....... :whistling:

    Boah ey wo ist das Problem???
    Kritisiere ich hier die Sport ......


    Was ist denn in dich gefahren?
    Ich hab doch geschrieben, wo ich das Problem sehe, z.B beim Wertverlust. Hätte da noch ein paar mehr Punkte. Das ist aber gar nicht des Pudels Kern.


    Ich hab dich doch nicht persönlich kritisiert. Ich habe es halt nicht so richtig verstanden und hier meinen Gedanken dazu kund getan. Wenn du nicht möchtest, dass deine Post kommentiert werden, dann poste einfach nichts.
    Es ist der Kerngedanke eines Forums, dass jeder seine Ideen und Gedanken zu einem Thema vorstellt. Du darfst auch gerne nicht meiner Meinung sein. Weshalb sollte das ein Problem für mich sein? Also in Foren sollte man nicht alles und am besten gar nichts auf sich persönlich beziehen. :thumbup:

    Naja, man sollte dabei aber bedenken, dass so ein Auto einen deutlich spürbar höheren Wertverlust erleiden wird. Es wird also alles in einem doch deutlich teurer, wenn man die wahren Kosten eines Neufahrzeugs mit einpreist, wozu nunmal der Wertverlust auch zählt. Und das nur weil man die Chromleisten nicht mag oder das eine oder andere elektronische Gadget nicht will (wobei man das nichtmal nutzen muss, wenn man nicht will)?


    Am Ende muss es natürlich jeder selbst wissen. Wollte halt nur mal als Anstoß mitgeben. Dazu ist ja ein Forum da.

    Zitat

    ER springt einfach wieder an, wenn ich die Türe zum aussteigen öffne thumbdown.png

    Das ist mir auch schon passiert. Das ist aber kein Bug, sondern ein Bedienfehler.
    Das passiert, wenn man einparkt und auf die Bremse tritt; dann schaltet er wegen dem "StopAndGo" ab. Gewohnheitsmäßig öfffnet man die Tür und geht von der Bremse. Auto geht wieder an.


    Man muss halt daran denken bzw. verinnerlichen, nach dem Einparken sofort den Startknopf zum Ausschalten zu drücken. Dann passiert das nicht mehr.

    Du musst dich nicht für Kritik hier entschuldigen. Wir sind hier ja kein Herstellerclub. ;)


    Natürlich ist ein Autokauf immer eine Frage der Abwägung der Pro und Contras. Für mich haben die Pro´s überwogen (Edge-Sport). Wenn es für die an so vielen Stellen "kneift", dann würde ich es wahrscheinlich nicht machen.
    Aber letztlich musst du entscheiden und dann mit der Entscheidung leben. Aber das weißt du ja selbst am besten. Insofern eine erfolgreiche Suche nach der für dich besten Lösung. :thumbup: