Beiträge von Berliner

    Hi,


    alles Geschmacksache aber ich finde die Originalen besser passend zu unserem Auto. Die roten Bremssattel finde ich dagegen sehr schick. :thumbup:


    Was haben die gekostet? Das würde ich evtl. auch machen.

    @Wendy,


    die Diskussion bewegt sich damit aber auf zwei verschiedenen Ebenen.


    Ich und einige andere hier sprechen darüber, was der Händler bzw. der Kunde jetzt zwingend machen MUSS, obwohl bei der Unterzeichnung des Vertrages die bevorstehende Preisänderung nicht bekannt war.


    Du hast in vollem Wissen über die bevorstehende Änderung einen Vertrag geschlossen und bewußt Regelungen für diesen Fall vereinbart. Ihr habt euch ja mit dem Händler genau über die bevorstehenden Preisänderungen unterhalten!


    Das sind zwei völlig verschiedenen Dinge.

    @Wendy,


    war es wirklich ein Kauf oder Leasing bzw. Kreditfinanzierung? Ich frage, weil es bei den letzten beiden von mir genannten Alternativen tatsächlich ganz anders sein kann. Darauf im speziellen einzugehen wäre aber zu sehr OT.

    @Wendy65,


    das mag so gewesen sein und lag wohl an der speziellen vertraglichen Ausgestaltung (die du zu deinen Ungunsten akzeptiert hast, was nicht nötig gewesen wäre).
    Dennoch ist es unzulässig von diesem einen Einzelfall auf andere Fälle zu schließen. Der Weg, wie man zu einem richtigen Ergebnis kommt, ist da ein anderer.

    Zitat

    Er selber müsse auch den Preis der festen Bestellung bezahlen.


    Das ist vom Grundsatz her Zweifels ohne richtig. Wobei wir natürlich den Rahmenvertrag zwischen dem FFH und den Ford-Werken nicht kennen. Möglicherweise sieht so ein Rahmenvertrag spezielle Regelungen für den zeitraum der Einführung einer neuen Preisliste vor. Wobei ich das persönlich nicht glaube, denn häufiger ist doch ein Preisanstieg, der dann zuungunsten des Händlers bzw. des Kunden ebenfalls zu berücksichtigen wäre, wenn man eine faire Regelung vereinbaren will.


    Ich würde gerne die Argumentation derjenigen hören, die sich heute für eine nachträgliche Senkung der Preise aufgrund der neuen Preisliste aussprechen, wenn die Preisliste eine Erhöhung vorgesehen hätte. Dann müsste eurer Argumentation nach der Mehrpreis ebenfalls vom Kunden zu bezahlen sein!
    Oder sieht die Argumentation so aus, dass nur die angenehmen Änderungen an den Kunden weiterzugeben sind und die Belastungen gerne beim Händler verbleiben dürfen. :whistling:

    Zitat

    Kommt drauf an wann der Stichtag ist. Der ist bei jedem individuell. Je nach Erstellung der Fahrgestellnummer.

    Leider Nein!
    Entscheidend ist die schriftliche Preis-Vereinbarung im Kaufvertrag. Die ist FIX und bindend (es sei denn es gibt noch AGB´s zum Kaufvertrag, die Modifikationen vorsehen).



    Dabei ist es völlig egal, wann eine Fahrgestellnummer usw. zugeteilt wird.
    Alles andere ist Kulanzsache und entgegenkommen vom Händler.

    Zitat

    Ich bestelle dann die empfohlenen Teile und lasse sie dann einbauen.

    habe zunächst die Kennzeichenbeleuchtung, dann die Spiegelspots und schließlich die Kurvenlichter getauscht. Kannst dir die paar Mark sparen für den Einbau.
    Ich bin auch kein Handwerker und habe es locker selbst hinbekommen. Macht zudem auch Spaß, wenn man was selber am Auto macht. :thumbup:

    OK. Bei dem Limiter neige ich dazu, von einem Mangel auszugehen, wenn er selbständig beschleunigt. Das ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders.

    Das habe ich schon versucht in einem anderen Thread anzureißen aber hier passt es auch.
    Nicht alles was hier so landläufig als Mangel bezeichnet wird, ist dann tatsächlich auch ein Mangel.


    Unter einem Mangel versteht man im Allgemeinen eine Abweichung der Ist-Beschaffenheit einer Sache von der vertraglich geschuldeten Soll-Beschaffenheit. Eine Sache ist danach frei von Sachmängeln,wenn sie – im Kaufvertragsrecht bei Übergabe der Sache – die vereinbarte Beschaffenheit hat. Das ist die juristische Definition des Begriffs Mangel (es gibt noch ein paar Feinheiten, die wir hier aber wohl nicht berücksichtigen müssen).


    Jetzt erklär mal bitte, inwiefern dein Fahrzeug von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht! Wenn du das hinbekommst, erst dann könnte man an einen Mangel denken. Dann musst du aber auch noch einen Richter von deiner Argumentation, die wohl nicht sehr sauber gelingen dürfte, überzeugen. <X