Beiträge von Berliner

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    Aber gibt es einen Grund warum Ford das nicht macht?

    Ja den gibt es, weil der Support für eine größere Produktgruppe (älterer Stand der Hardware usw.) auch viel mehr Kosten verursacht. Ford muss ja für die Kombination Software + Hardware geradestehen (Gewährleistung + evtl. Garantie). Diese Haftungsfalle vermeidet man, indem man offiziell nur die neuste Produktgruppe mit Software supportet. Das bedeutet nicht, dass die ältere Hardware mit der neueren Software nicht funktioniert. Fort unterstützt es nur nicht offiziell. Bei Problemen ist man auf sich allein gestellt.

    Apple z.B. supportet gleichzeitg 6-7 Generationen ihrer Hardware (z.B. iPhones) ganz offiziell. Aber Apple kann sich das zum einen finanziell locker leisten (wobei Ford das sicherlich auch könnte) aber was wichtiger ist, ist dies ein Wesensmerkmal der Apple-Geräte, worauf auch das Marketing gestützt wird und was Apple Käufer wissen und auch schätzen. Es ist sozusagen die DNA von Apple. Bei Ford ist das nicht so und daher kann man es sich gut leisten, nicht mehr aktuelle Hardware ganz einfach nicht mehr offiziell zu supporten.


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    Oder ist es irgendwie illegal


    Das ist eine nicht ganz so leicht zu beantwortende Frage. Um diese Frage ganz rechtssicher zu beantworten, müsste man zunächst alle dazu rausgegangenen Lizenzen lesen! Und wer hat die schon? Die VOLLSTÄNDIG zu besorgen dürfte gar nicht so leicht sein, wie es auf den 1. Blick scheinen mag. Aber selbst wenn man mit dem Update seiner älteren Hardware gegen Absatz xyz irgendeiner Lizenz verstoßen sollte, wen juck das schon? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass diesem Fakt irgend ein Servicemitarbeiter in der Ford-Werkstatt nachgehen würde (auch wenn man es nicht zu 100 % ausschließen kann).

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    Keine Ahnung, ob der Vertrag damals so korrekt war

    Korrekt im Sinne von rechtlich zulässig sicherlich ja. Aber doch sehr ungewöhnlich, zumindest bei "Firmenleasing"; bei "Privatleasing" möglicherweise anzutreffen, wobei ich auch hier so recht den Sinn für den Kunden nicht erkennen kann. Weshalb sollte man als Leasingnehmer einen solchen Vertrag annehmen? Da würde das ganze Wiederwerwertungsrisiko auf den Leasingnehmer abgewälzt werden. Gut für den Leasinggeber/Händler; sehr schlecht für den Leasingnehmer.

    Auch wenn es sicherlich Sonderfälle geben kann, wo eine solche Vereinbarung im Einzelfall interessengerecht sein mag, so wird dies in 99 % der Fälle nicht zutreffen. Grundsätzlich würde ich von einem solchen Vertrag (Mischform von Kilometer- und Restwertleasing) dringend abraten, da es genug Alternativen von reinem Kilometerleasing auf dem Markt gibt.


    Xipe Totec, Du beschreibst einen typischen Kilomerterleasing-Vertrag OHNE Restwertvereinbarung.

    Selbstverständlich gibt es bei einem Kilometerleasingvertrag auch einen kalkulatorischen Restwert, wobei jener aber zwischen dem Leasinggeber und dem Händler vereinbart wird und NICHT zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer.

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    Wenn bei deinem KM Leasing ein definierte Rückaufsumme vereinbart wurde

    Das sind eigentlich zwei gegensätzliche Formen von Leasingverträgen. So etwas wird entweder oder vereinbart (Kilometerleasing oder Restwertleasing). Auch wenn es in dieser Form wie du es beschreibst grundsätzlich denkbar wäre, so ist mir so ein Vertrag noch nicht untergekommen auch weil es wirtschaftlich wenig Sinn macht.

    xs-ebbe,


    das ist so nicht richtig; sind die Kosten für die Instandsetzung des Autos (Reparaturkosten + Wertminderung!, was sehr oft vergessen wird) größer als die Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert (das nennt man Wiederbeschaffungsaufwand), liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.


    Aber der Begriff " Totalschaden" inkl. "witschaftlicher" taucht im Internet in verschiedensten "Definitionen" auf und hat so für sich genommen keine weitere Bedeutung. Entscheidend ist die konkrete Situation des Geschädigten, was er vor hat (z.B. konkrete oder fiktive Abrechnung).

    Es gibt mehrere mögliche Konstellationen. Ihr habt meistens einen Fall im Leben erlebt und schließt daraus auf das grundsätzliche Abrechnungssystem, was natürlich zum Scheitern verurteilt ist.

    Vor allem musst DU erstmal ein GUtachten erstelen lassen. Ohne ein konkretes Gutachten ist es doch alles nur Kaffeesatzlesen. Mach ein Gutachten und poste hier mal die Werte. Dann kann man etwas mehr dazu sagen.


    nicgrun,


    grundsätzlich hast Du recht in dem was Du schreibst. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass er auf Totalschadenbasis abrechnen könnte. Bei einem angenommenen Wiederbeschaffungswert von 24.000,- € und kalkulierten Reparaturkosten von 13.000,- € reicht ein Restwertangebot von etwas über 11.000,- € aus und schon haben wir einen wirtschaftlichen Totalschaden. Selbstverständlich darf man das Fahrzeug dennoch reparieren, wenn man das möchte und auf Basis der Reparaturrechnung den Schaden abrechnen. Aber zunächst ist es dann ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Nein, so ist das nicht. Würde hier aber zu ausführlich werden müssen.


    Wenn Du den Unfall NICHT verschuldet hast, dann muss die gegnerische Versicherung neben anderen Schadenpositionen auch Rechtsanwaltskosten ersetzen. Du kannst unter Kostenerstattung durch die gegnerische Versicherung einen Rechtsanwalt mit der Vertretung deiner Interessen beauftragen, selbst wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast.


    Das würde ich auch dringend raten, damit von Anfang an die richtigen Weichen gestellt werden. Dann musst Du auch nicht befürchten, auf einem Haufen von Rechnungen sitzen zu bleiben..

    Mit "Budget" ist in USA das gemeint, was sich bei uns z.B. Dacia als Marken-Image zugelegt hat. natürlich haben auch andere Hersteller Budget-Autos im Programm.


    Bezogen auf den Territory wird das wohl sowas wie der Nachfolger vom EcoSport.

    Der Evos gefällt mir im Gegensatz zu dem CHina-Edge auch recht gut. Bleibt abzuwarten, wie er tatsächlich oin Serie aussieht und natürlich auch wie er in Reallive wirkt.


    Wäre aber durchaus auf dem Radar für mich als Nachfolger für den jetzigen Edge, neben meinem jetzigen Favoriten, den Ioniq 5.

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    Beim Vignale gefallen mir vor allem die ganzen Funktionen und Assistenzsysteme.

    Das ganzer Zeugs kannst Du natürlich auch in den anderen Versionen, vor allem Version "Sport", haben. Wenn dies dein Hauptkriterium ist, dann musst Du dich nicht auf Vignale versteifen.


    Ich persönlich finde die Optik des Vignale etwas altbacken, Sport hingegen gefällt mir ausgesprochen gut, weshalb ich auch einen Sport fahre. Aber ist natürlich alles Geschmacksache und wer einen Vignale schöner findet, soll sich einen solchen Zulegen.:thumbup: