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Reparaturkosten und die 130 Prozent Regel
Vielen Autofahrern ist das eigene Auto sehr ans Herz gewachsen. Daher möchten einige Unfallgeschädigte ihr Fahrzeug auch bei einem Totalschaden am Auto gern reparieren lassen. Allerdings gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten. Eine Reparatur nach einem Auto-Totalschaden kann ansonsten sehr teuer werden.
Möchtest du dein Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten und reparieren, greift das sogenannte Integritätsinteresse. Damit ist das Recht eines Geschädigten gemeint, seinen Besitz so zu erhalten, wie es vor dem Unfall war. Es geht also nicht nur darum, den Wert des kaputten Autos erstattet zu bekommen, sondern ein funktionstüchtiges Fahrzeug zurückzuerhalten – so wie es eben vor dem Auto-Totalschaden gewesen ist.
Mit dem Integritätsinteresse greift aber auch die sogenannte 130-Prozent-Regel. Diese besagt, dass die Brutto-Reparaturkosten nur 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen dürfen. Die Versicherung bezahlt also Reparaturkosten bis zu einem Betrag von 130 Prozent der Summe, die das Auto vor dem Unfall wert gewesen ist. Einzige Bedingung: du musst das Fahrzeug danach noch sechs Monate selbst nutzen bzw. der eingetragene Halter sein.
Vorsicht: Die Reparaturkosten müssen vollständig und fachgerecht laut Gutachten ausgeführt werden. Du darfst also nicht einzelne Arbeiten aussparen, um innerhalb der 130 Prozent zu bleiben.
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