Mal zur Info:
https://www.adac.de/sp/rechtss…Anh%C3%A4ngern_245234.pdf
In Deutschland reicht es das Sicherungsseil in einer Schlinge um die Kupplung zu legen..
in der Schweiz und Holland gibt es saftige Strafen dafür.
Dort muss das Sicherungsseil am Fahrzug befestigt werden..
Was ich auch bis heute nicht wusste..
Nachtrag:
ERFORDERLICHKEIT EINES SICHERUNGSSEILS BEI ANHÄNGERN
Berichten zufolge wird bei bestimmten Pkw-Gespannen das Fehlen bzw. die nicht ordnungsgemäße Anbringung eines zusätzlichen Sicherungsseils (bzw. einer Abreißleine) moniert und mit hohen Bußgeldern geahndet.
Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 750 kg bis 3.500 kg und die damit zur „mittleren Gewichtsklasse“ zählen, werden im Regelfall Auflaufbremsen verwendet: Wenn das Fahrzeug bremst, läuft der Anhänger auf und die Bremsen des Anhängers werden automatisch ausgelöst. Wenn sich der Anhänger löst, soll das Sicherungsseil den Anhänger durch das Auslösen der Bremsen schnellstmöglich zum Stand bringen. Bei mit Auflaufbremsen gesicherten Anhängern ist ein solches Sicherungsseil Pflicht!
Grundsätzlich sind folgende Varianten in Bezug auf die Sicherungsöse möglich: