Beiträge von mattx

    Kenn ich nicht.
    Alle Fahrzeuge werden, falls von Softwareseite möglich, von femdbestimmten Zwangsgeräuschen, Erziehungsmaßnahmen seitens Regierungen und Blockwarten wie Manipulationsversuchen Dritter befreit.
    Ist das in Einzelfällen nicht möglich, liegt in jedem Fahrzeug eine lose Gurtschloßzunge. Mach ich seit Jahren so. :)


    Ansonsten ist der Beifahrersitz der einzig legitime und sinnvolle Ort, um allerlei Geraffel zu transportieren. Schneller Zugriff, falls Hunger aufkommt, immer in Sichtweite, so gut wie keine Gesundheitsgefahr beim Abbremsen, solange die Katze nicht am Boden vorm Sitz schläft. VGrüße!

    Mir geht's immer noch so, dass ich an der Kiste nur 2 große Kritikpunkte hab: Motor und Übersichtlichkeit der Schalter und Anzeige.
    Der 240PS Motor ist ein Trauerspiel und die Anordnung der Bedienelement schlicht mittelmäßig. Die Anzeigen der Armarturentafel ebenso, vor allem die Gangwahl.
    Ansonsten bislang ein exzellenter Wagen, den ich (mit stärkerem Motor) sofort wieder nehmen würde. Gerade das Fahrwerk mag ich genau so sehr gerne. VGrüße

    Leider haben wir alle AGBs beim Kauf f unterschrieben die in diesem Punkt dies klar in Richtung Ford geschrieben sind.
    Die AGBs anfechten .... dabwünsche ich viel Geld, viel Glück.


    Da der Vertragspartner de Händler ist ...... einfach da Druck machen.....


    Natürlich ist der Vertragspartner der Händler bei der gesetzl. Gewährleistung.
    Darüber hinaus gilt bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Klauseln unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, diese gegen die guten Sitten verstoßen oder schlicht nicht zu erwarten sind. Für die Beschränkung von Mängelansprüchen gilt weiter das BGB. Hier ist geregelt, welche Bestimmungen in AGB über Lieferungen neu hergestellter Sachen unwirksam sind. Im Verbraucherhandel ist ein Abweichen von den gesetzlichen Bestimmungen in den meisten Fällen unwirksam. Bestimmungen in AGB und sogar Individualabsprachen dürfen dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht widersprechen, sonst sind diese regelmäßig unwirksam. Am Ende kommt dann noch einer an und schreibt "Ich bin der liebe Gott und bestimme, dass alle Regelungen des BGB doof und unwirksam sind" in seine AGB.


    Ein Ausschluss gegen den Sinn allgemeiner Gesetze oder wie hier im speziellen ein Ausschluss von Mangel-/Schadenersatz-/Haftungsansprüchen ist grundsätzlich nicht möglich. Aber ich bin kein Anwalt....
    VG

    Hallo zusammen, Ford und Leihwagen ist leider so ein Thema für sich.

    Was die 24 Monate gesetzliche Gewährleistung (auch nach 6 Monaten) betrifft und tatsächlich ein Mangel vorliegt, würde ich in solchen Fällen nicht lange rummachen und notfalls eine Frist von einigen Tagen setzen und für den Fall, dass man sich nicht einigt und das Fahrzeug dann immer noch nicht fahrbereit ist, die Kosten einen Ersatzwagen auch androhen und das ohne wenn und aber vor mehreren Instanzen durchziehen. Wenn ich Mist verkaufe oder keine Ersatzteil in für einen Neuwagen angemessener Frist beschaffen kann, dann ist das das Problem des Verkäufers. Ein Auto ist nebenbei auch keine Jacke oder Luxusgut, sondern für viele notwendiges Mittel zur Existenz.


    https://www.frag-einen-anwalt.…hrleistung---f180882.html

    Ich mach das seit Jahren so wie Pepe001. Überhaupt müsste man die Kosten für ein RDKS ja bei Anschaffung auch noch mit reinrechnen. Die Dinger kosten je nach System ein Vermögen.
    Seit es Druckkontrollsysteme gibt, hatte ich noch nie ein Problem, hab auch noch nie irgendwas neu angelernt. Wenn die Biester nicht funktionieren würden, wäre es mir aber auch egal. ;)
    VGrüße!

    Der GLE ist außerdem recht hässlich, find ich. Sollte nicht unerwähnt bleiben.
    Da gibt es noch dieses "rundere", moderne Modell, das ist schön anzusehen. Hat meine Bekannte, die auch bei Benz arbeitet. Der Dieselmotor mit 250 PS zieht aber die Butter auch nicht grad vom Brot. Und die Benzinmotoren mit etwas Ausstattung liegen im Leasing jenseits von Gut und Böse. VGrüße