Ich glaube, dass hier aus Verzweiflung so manches durcheinander gewirbelt wird
BLG, Zoll und Transport zum Händler sind alles verschiedene Sparten und haben miteinander nichts zu tun.
Solange der Zoll das Auto nicht freigegeben hat, kann auch der Händler bzw Ford keinen Transport in Auftrag geben.
Die BLG nimmt anscheinend direkt vom Schiff die Autos entgegen, also die sind die erste Anlaufstelle für die Schiffabladung und machen auch Nachrüstunge wie z.B. Anhängerkupplung, was ich bis dato rausgefunden habe. Dann erst kommt der Zoll ins Spiel und holt sich vor Ort die Autos...Daher muss es eigentlich BLG wissen...
Status BLG bedeutet, die Fa. BLG hat ihn entgegen genommen.
Hier die Antwort von BLG:
Guten Tag,
leider können wir Ihnen hierbei nicht behilflich sein.
Wir dürfen hier laut Herstellervorgaben keine Auskünfte erteilen.
Wir bitten Sie sich in diesem Fall an Ihren Händler zu wenden.
Der Händler hat die Möglichkeit, direkt über den Hersteller solche Dinge zu erfragen.
Der Hersteller ist auch im Bilde welcher Spediteur diese Fahrzeug ausliefert.
Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen / With kind regards
Internet: www.blg-logistics.com