Noch ein Hinweis dazu:
Bei der HU muss die Kupplung abnehmbar sein.
Ist sie ggf festgegammelt gibts keine Plakette, denn der Prüfer kann nicht feststellen, ob die Verrastung funktioniert oder nur die Korrosion die Kupplung an Ort und Stelle hält.
Also besser hin und wieder mal abnehmen (lassen) und schmieren/fetten.
Ein weiterer Hinweis dazu:
Da der Gesetzgeber in den Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften seit langem nicht mehr jede Kleinigkeit regelt, ist mittlerweile die Bedienungsanleitung des Herstellers als Teil der Betriebserlaubnis erklärt. Und damit ist die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs vom Fahrer zwingend zu beachten.
In meiner Bedienungsanleitung steht im Kapitel Abbauen des Kugelkopfes auf Seite 291 u.a. "Sie müssen den Kugelkopfarm bei Nichtverwendung abbauen. ..."
Da sehe ich wenig Raum für Interpretation.