Ich glaub du bringst da etwas durcheinander.
Wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Der Restwert ist der Preis den du für dein unrepariertes Fahrzeug vom Käufer erhalten würdest.
In deinem Fall bis du noch weit vom wirtschaftlichen Totalschaden entfernt.
Du kannst höchsten den Unfallschaden auf Gutachterbasis abrechnen, wenn du nicht reparueten lassen willst. Dann bekommst du aber auch nicht die vollen Reparaturkosten aus dem Gutachten, sondern nur dieses Betrag abzüglich der Umsatzsteuer in Höhe von 19%.
Hoffe ein bisschen zur Klarheit beigetragen zu haben.