Beiträge von xs-ebbe

    Ist Klettband nicht was gewagt von wegen Diebstahl etc.?

    Ist ein geclipster Halter weniger bedenklich?


    Im Ernst: wenn jemand ein Kennzeichen stehlen will, dann ist die Art der Befestigung nicht ausschlaggebend. Ich werde es mit Klettband machen. Das sind nicht nur ein paar dünne Streifen, sondern vollflächig über die Kennzeichengröße.



    Für mich ist momentan immer noch die Beste Lösung das Schild direkt auf die Adapterplatte mit Klettband zu kleben fertig.
    Es sei dem @Labrador62 kommt endlich mit einer serienreifen neuen Adapterplatte raus ;)

    Der Meinung bin ich auch. Man muss nur beachten, dass FL und vFL unterschiedliche Adapterplatten haben. Die vom vFL ist oben und unten gleich dick, die vom FL ist an der Unterseite dicker, so dass das Kennzeichen unten noch weiter raussteht. Ich muss testen, ob das Klettband mit der standardmäßigen Adapterplatte beim FL ausreicht, dass man die Kante der Stoßstange sieht.
    Der Teil der Adapterplatte, der unter dem Kennzeichen sichtbar ist stört mich persönlich auch beim weißen Auto nicht.

    Dann drücke ich dir auch ganz fest die Daumen!!! Die Hoffnung stirbt bekanntlich ja immer zuletzt.

    Da hast du recht. Ich war heute wieder beim FFH. Die Papiere sind da. Und er hat einen neuen Liefertermin bekommen: spätestens diesen Samstag, evtl. eher.
    Einen Werktag nach Anlieferung kann ich ihn abholen. Wir wollten zwar am Sonntag oder Montag fahren, können es aber wenn nötig auf Dienstag verschieben.


    Also vom Händler holen, nach Hause, Kofferraum vollmachen und ab auf die Piste. :D


    Schaun mer mal ...

    Mal eine blöde Frage: Hast du auch auf der zweiten Seite der COC unter Anmerkungen geschaut? Da stehen normalerweise die ganzen zusätzlichen Reifengrößen und ggf. auch die Ausnahmen für Winterreifen.


    Zum Hintertürchen ABE: das gibt es eigentlich nicht, da in der ABE bei den zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen häufig die Anmerkung steht, dass die Reifengröße bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss.
    Das sieht z. B. so aus:
    "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
    Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
    Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


    Das Ganze muss im Einzelfall sehr genau geprüft werden.