@marra
Wenn du eine ABE für die Scheiben ast, werden die nirgends mehr eingetragen. Dafür ist ja die ABE da! Wer dir was anderes erzählt, will Kohle machen...
Die ABE gilt aber nur, wenn das Fahrwerk sonst im serienmäßigen Zustand ist. In Verbindung mit der geplanten Tieferlegung ist dann definitiv eine Abnahme und Eintragung erforderlich.