Dann legt man die BA unter den Kofferraumboden zum Reserverad. Da ist immer Platz und Netz braucht man auch nicht.
Beiträge von xs-ebbe
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21 W sind seit Jahrzehnten Standard bei NSL. Die Dinger sind geprüft und abgenommen, damit ist gut. Diese Funzel ist ziemlich hell, wenn man in die Hocke geht und direkt reinschaut.
Und deshalb nur auf der Fahrerseite um Verwechslungen mit dem Bremslicht zu vermeiden. -
Oder nimm die FordPass-App.
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Ich wäre auch interessiert.
Aktuell habe ich die Klettbefestigung. Diese ist absolut in Ordnung, aber der massive Grundträger mit den großen Löchern stört mich schon etwas.
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Geil, vor 6 Wochen hat das jemand über BHV geschrieben
Das heißt einfach nur, dass es vollkommen egal ist, ob er in Zeebrügge oder Bremerhaven abgeladen wird.
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Und in der Scheibenwaschanlage hast du auch immer WSS-M14P19-A ?
Natürlich! Lass ich direkt einfliegen.
Du nicht?
Spaß beiseite. Bei der Scheibenwaschanlage kann nicht so viel kaputtgehen, bzw. die Kosten eines Schadens sind relativ gering oder es wird keiner nachprüfen. Bei einem Motorschaden in der Garantiezeit wird sich Ford jedoch immer rauswinden wollen. Die Bereitschaft zu Kulanz in jeglicher Form wird vermutlich nicht da sein. Deshalb sehe ich persönlich keinen Sinn darin, beim Kauf eines Liters Öl zum Nachfüllen irgendein - auch nur theoretisches - Risiko einzugehen, nur um einmalig 2 oder 3 € zu sparen.
Aus technischer Sicht habe ich absolut keine Bedenken sofern es sich um ein Markenöl in der entsprechenden Viskosität handelt und für Diesel mit SCR-Kat freigegeben ist, egal ob es von BMW, MB, VW oder sonstwas zertifiziert wurde.
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Alternatives Öl bedeutet ACEA C2 0W30 anstatt des eigentlich vorgesehenen.
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Abseits der Glaubenskriege zum Öl würde ich hier bei der Herstellervorgabe bleiben, und wenn es nur zum Erhalt der Garantie dient.
Hier gibt es z. B. das von Ford vorgegebene Öl für rund 9,30 pro Liter bzw. 5 Liter für 40 €. Ist also durchaus noch im bezahlbaren Rahmen.Meiner persönlichen Meinung nach ist das Volvo-Öl genauso geeignet, es fehlt halt die Freigabe durch Ford und damit trägt man unter Umständen das Risiko im Schadensfall.
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Alle Stellen, an denen die angegebene Durchfahrtshöhe unterschritten wird müssen deutlich gekennzeichnet sein (z. B. gelb-schwarze oder rot-weiße Markierung), dies gilt auch für Stellplätze. Auf den Fahrwegen darf die angegebene Durchfahrtshöhe gar nicht unterschritten werden. Dabei geht es auf den Stellplätzen gar nicht so sehr um Sachschäden, sondern in erster Linie um Personenschäden. Bei z. B. einer Unterkante eines Lüftungskanals oder eines Unterzugs auf 1,80 m kann das schon böse ausgehen.
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@Tekace:
Wo hast du die 4 USB gefunden? Ich habe bisher nur 2 entdeckt (im Fach unter dem Radio-/Klimabedienteil), ansonsten 4 x 12 V und 1 x 230 V.