Hallo,
ich muss mich da anschließen, das dies sehr ärgerlich ist steht außer Frage.
Jetzt musst du handeln und wenn das Fahrzeug nicht instandzusetzen ist und du es seit einem Jahr nicht gefahren bist müsste es nach der Fristsetzung und ggf. anschließenden Wandlung /Rückgabe eine Satte Rückvergütung geben , was da alles geltend gemacht werden kann , kann dir aber am besten ein Anwalt sagen.
Wie gesagt wichtig ist du musst jetzt was machen
Gruß Jan