Zeigt mir bitte den Artikel in der StVo wo steht, dass das nicht erlaubt ist!
Da steht drin, dass unnötiges Laufenlassen des Motors nicht zulässig ist. Scheibe defrosten ist nicht unnötig.
Außerdem steht nirgends geschrieben, dass ein Fahrzeug diese Funktion nicht haben darf.
Außerdem, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Paragraph 30 , 10€
Also nicht erlaubt.
Und heutzutage absolut ein NoGo
Es gibt Standheizung die im Winter wärmt und im Sommer wenigstens Außenluft ins Auto bringt.
Außerdem definitiv schlecht für den Motor.
Das weiß jeder Motortechniker!