Du hast recht, ich hab zu hoch gegriffen im ersten Schockzustand,
UPE alt. 62.255 €
UPE neu. 60.905 €
Also 1350€ günstiger wie bei Itzak
Du hast recht, ich hab zu hoch gegriffen im ersten Schockzustand,
UPE alt. 62.255 €
UPE neu. 60.905 €
Also 1350€ günstiger wie bei Itzak
Ich habe gerade mit meinem FFH telefoniert.
Er sagt, dass die endgültige Rechnungstellung erst erfolgt, wenn das Auto in Deutschland angekommen und durch den Zoll ist.
Es kann daher sein, dass die Preisanpassung dann an den Kunden weitergegeben wird.
Man hätte dies in zurückliegender Zeit auch schon einmal bei anderen Modellen gehabt.
Er will sich aber genau darüber informieren und mir Bescheid geben.
Mein FFH sagte mir grade es besteht ein Bestandsschutz für den Kunden. Zum Nachteil darf für uns nix entstehen. Nur Verbesserungen. Behalte auch den Parkassistenten. Preis darf nicht nach oben gehen.
Nach kurzer Rücksprache mit meinem Freundlichen ist der Kaufpreis im Vertrag ein Festpreis.
Damit bekomme ich den Wagen im Juli wohl nicht günstiger.....
Kommt drauf an wann der Stichtag ist. Der ist bei jedem individuell. Je nach Erstellung der Fahrgestellnummer.
ZitatKommt drauf an wann der Stichtag ist. Der ist bei jedem individuell. Je nach Erstellung der Fahrgestellnummer.
Leider Nein!
Entscheidend ist die schriftliche Preis-Vereinbarung im Kaufvertrag. Die ist FIX und bindend (es sei denn es gibt noch AGB´s zum Kaufvertrag, die Modifikationen vorsehen).
Dabei ist es völlig egal, wann eine Fahrgestellnummer usw. zugeteilt wird.
Alles andere ist Kulanzsache und entgegenkommen vom Händler.
Entscheidend ist die schriftliche Preis-Vereinbarung im Kaufvertrag. Die ist FIX und bindend (es sei denn es gibt noch AGB´s zum Kaufvertrag, die Modifikationen vorsehen).
so hat es mir mein Freundlicher auch erklärt. Er selber müsse auch den Preis der festen Bestellung bezahlen. Einen AGB Eintrag der Veränderungen zulassen würde ist bei mir nicht bekannt.
ZitatEr selber müsse auch den Preis der festen Bestellung bezahlen.
Das ist vom Grundsatz her Zweifels ohne richtig. Wobei wir natürlich den Rahmenvertrag zwischen dem FFH und den Ford-Werken nicht kennen. Möglicherweise sieht so ein Rahmenvertrag spezielle Regelungen für den zeitraum der Einführung einer neuen Preisliste vor. Wobei ich das persönlich nicht glaube, denn häufiger ist doch ein Preisanstieg, der dann zuungunsten des Händlers bzw. des Kunden ebenfalls zu berücksichtigen wäre, wenn man eine faire Regelung vereinbaren will.
Ich würde gerne die Argumentation derjenigen hören, die sich heute für eine nachträgliche Senkung der Preise aufgrund der neuen Preisliste aussprechen, wenn die Preisliste eine Erhöhung vorgesehen hätte. Dann müsste eurer Argumentation nach der Mehrpreis ebenfalls vom Kunden zu bezahlen sein!
Oder sieht die Argumentation so aus, dass nur die angenehmen Änderungen an den Kunden weiterzugeben sind und die Belastungen gerne beim Händler verbleiben dürfen.
das mag so gewesen sein und lag wohl an der speziellen vertraglichen Ausgestaltung (die du zu deinen Ungunsten akzeptiert hast, was nicht nötig gewesen wäre).
Dennoch ist es unzulässig von diesem einen Einzelfall auf andere Fälle zu schließen. Der Weg, wie man zu einem richtigen Ergebnis kommt, ist da ein anderer.
@Wendy,
war es wirklich ein Kauf oder Leasing bzw. Kreditfinanzierung? Ich frage, weil es bei den letzten beiden von mir genannten Alternativen tatsächlich ganz anders sein kann. Darauf im speziellen einzugehen wäre aber zu sehr OT.
ich wollte damit nur klarstellen, dass nicht nur die angenehmen Änderungen akzeptiert werden.