Getriebestörung - auch bei mir

  • GB68


    Im schlimmsten Fall bleibst du stehen, dann kannst du FordService anrufen und hast erstmal 4 Tage einen Leihwagen.
    -------


    Laut FFH (und ich meine es auch im Form gelesen zu haben) maximal 2 Tage Leihwagen.


    Ich bin mir nicht sicher, wenn das Problem erfasst wurde, ob mir da auch nicht eine Schadenminderungspflicht obliegt, statt weiter zu fahren, bis es vorn richtig kracht und Folgeschäden auftreten können.

  • Hallo zusammen, Ford und Leihwagen ist leider so ein Thema für sich. Ich brauchte ja, weil in meiner Kannte eine neue Kupplung eingebaut werden musste, einen Leihwagen. Ford zahlt den aber laut den AGB´s nur für 2 Tage und hat meinem FFH auch nur 20,- € pro Tag zugestanden. Tatsächlich sind bei mir, durch verzögerte Diagnose, Lieferverzug usw. fast 2.500,- € an Leihwagenkosten zusammen gekommen für die ich selber geradestehe muss. Habe einen Anwalt eingeschaltet der mir jedoch abgeraten hat etwas zu unternehmen, da die AGB´s von Ford so kundenunfreundlich sind, dass man keinerlei Chance hätte.
    Insofern, Obacht!!!

  • Wie gesagt bei mir 4 Tage ohne Probleme beim Pannenservice.


    Mir egal wieviel der FFH für einen nen Leihwagen bekommt.
    Wenn er seinen Ruf mich verlieren will und nochmals Geschäfte machen will .... Autos haben die ja.


    Darum habe ich 2 Händler ... kommt mir einer doof ......
    Aber mal wieder typisch... Geld auf den Tresen gelegt und schon sehen sie dich nicht mehr mit dem Ar.... an.

  • Hallo zusammen, Ford und Leihwagen ist leider so ein Thema für sich.

    Was die 24 Monate gesetzliche Gewährleistung (auch nach 6 Monaten) betrifft und tatsächlich ein Mangel vorliegt, würde ich in solchen Fällen nicht lange rummachen und notfalls eine Frist von einigen Tagen setzen und für den Fall, dass man sich nicht einigt und das Fahrzeug dann immer noch nicht fahrbereit ist, die Kosten einen Ersatzwagen auch androhen und das ohne wenn und aber vor mehreren Instanzen durchziehen. Wenn ich Mist verkaufe oder keine Ersatzteil in für einen Neuwagen angemessener Frist beschaffen kann, dann ist das das Problem des Verkäufers. Ein Auto ist nebenbei auch keine Jacke oder Luxusgut, sondern für viele notwendiges Mittel zur Existenz.


    https://www.frag-einen-anwalt.…hrleistung---f180882.html

    Wanderer, kommst du nach Sparta, verkündige dorten, du habest uns hier liegen gesehn, wie das Gesetz es befahl!
    (EDGE ST 210 black 2017)

  • Was die 24 Monate gesetzliche Gewährleistung (auch nach 6 Monaten) betrifft und tatsächlich ein Mangel vorliegt, würde ich in solchen Fällen nicht lange rummachen und notfalls eine Frist von einigen Tagen setzen und für den Fall, dass man sich nicht einigt und das Fahrzeug dann immer noch nicht fahrbereit ist, die Kosten einen Ersatzwagen auch androhen und das ohne wenn und aber vor mehreren Instanzen durchziehen. Wenn ich Mist verkaufe oder keine Ersatzteil in für einen Neuwagen angemessener Frist beschaffen kann, dann ist das das Problem des Verkäufers. Ein Auto ist nebenbei auch keine Jacke oder Luxusgut, sondern für viele notwendiges Mittel zur Existenz.
    https://www.frag-einen-anwalt.…hrleistung---f180882.html

    Schöner Tipp.
    Leider haben wir alle AGBs beim Kauf f unterschrieben die in diesem Punkt dies klar in Richtung Ford geschrieben sind.
    Die AGBs anfechten .... dabwünsche ich viel Geld, viel Glück.


    Da der Vertragspartner de Händler ist ...... einfach da Druck machen.....

  • Leider haben wir alle AGBs beim Kauf f unterschrieben die in diesem Punkt dies klar in Richtung Ford geschrieben sind.
    Die AGBs anfechten .... dabwünsche ich viel Geld, viel Glück.


    Da der Vertragspartner de Händler ist ...... einfach da Druck machen.....


    Natürlich ist der Vertragspartner der Händler bei der gesetzl. Gewährleistung.
    Darüber hinaus gilt bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Klauseln unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, diese gegen die guten Sitten verstoßen oder schlicht nicht zu erwarten sind. Für die Beschränkung von Mängelansprüchen gilt weiter das BGB. Hier ist geregelt, welche Bestimmungen in AGB über Lieferungen neu hergestellter Sachen unwirksam sind. Im Verbraucherhandel ist ein Abweichen von den gesetzlichen Bestimmungen in den meisten Fällen unwirksam. Bestimmungen in AGB und sogar Individualabsprachen dürfen dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht widersprechen, sonst sind diese regelmäßig unwirksam. Am Ende kommt dann noch einer an und schreibt "Ich bin der liebe Gott und bestimme, dass alle Regelungen des BGB doof und unwirksam sind" in seine AGB.


    Ein Ausschluss gegen den Sinn allgemeiner Gesetze oder wie hier im speziellen ein Ausschluss von Mangel-/Schadenersatz-/Haftungsansprüchen ist grundsätzlich nicht möglich. Aber ich bin kein Anwalt....
    VG

    Wanderer, kommst du nach Sparta, verkündige dorten, du habest uns hier liegen gesehn, wie das Gesetz es befahl!
    (EDGE ST 210 black 2017)

  • Ich hab da keine Sorgen,
    jetzt wurde ein Klarlackschaden an der Frontschürze auf Lackgarantie behoben und auch perfekt gemacht...


    Wieder mal für eine Woche einen Focus gratis, nur den Tank wieder auffüllen... :thumbup:


    Demnächst wird der Edge an einem Samstag Softwaremäßig mal wieder komplett auf Aktuell gestrickt - Gratis natürlich - da es lt. Werkstatt wohl etliche aktuelle Updates gibt, sie jetzt aber keine Zeit dafür hatten....
    Die Werkstatt stand Rappelvoll.....


    Aber so dringend ist es auch wieder nicht.


    Dafür helfe ich denen dann anderweitig mal auf die Sprünge, darum haben sie mich gebeten... :)

    Ford Edge Sport, ~260PS BI-Turbo, Powershift, Ruby-Rot, Ohne Standheizung - ansonsten volles Gesangbuch, IPC-Modifikation, div. Forscan-Modifikationen :thumbup:

  • @Labrador62
    ... dan hast du Glücklicher einen FFH, der zum Glück etwas anders tickt als die große Masse der FFHs.
    Die sind nämlich absolut restriktiv, was Updates & Co. angeht.
    Wenn man denen nicht mit konkreten Fakten, was geht und was nicht kommt, scheinen die keinen Bock auf Updates zu haben.
    Vielleicht haben sie ja auch Angst, das hinterher was anderes nicht mehr geht...
    Hab schon mehrere durch; leider immer die gleiche Laier...

    - ST-Line, (02/2020), 2,0 TDCI 175kW/238 PS, Star-Weiß Metallic, Konfiguration: Alles außer Dachreling und Standheizung ;)

    - Suzuki GSX-S 1000F, Bj.2017, Metallic Triton Blue/Glass Sparkle Black

  • Jep,wie schon erwähnt habe ich da keinerlei Sorgen und hab soeben mal auf Holz geklopft damit es auch so bleibt.... :thumbup:

    Ford Edge Sport, ~260PS BI-Turbo, Powershift, Ruby-Rot, Ohne Standheizung - ansonsten volles Gesangbuch, IPC-Modifikation, div. Forscan-Modifikationen :thumbup: