Oh, da sei bitte Vorsichtig, ich bin recht sicher, dass es nicht verboten ist abnehmbare AHK permanent dran zu lassen (es sei denn es gab Auflagen bei der Eintragung wegen Kennzeichen verdecken o.Ä.). Aber bei einem (unverschuldeten) Auffahrunfall würdest du dann evtl. eine Teilschuld erhalten, weil ohne sie der Schaden geringer gewesen wäre.
So hätte ich es auch gesagt.
Wobei es ja Schwachsinn ist dabei zwischen abnehmbar und starr zu unterscheiden. Im Schadenfall kommt es letztlich aufs gleiche raus.
Aber sonst wäre es für Deutsche Verhältnisse wahrscheinlich schlichtweg zu einfach, wenn man dies pauschal gleich bewerten würde.