Solange der Wagen transportiert wird, solange bleibt er foliert, bzw. eingepackt.
Das dient schließlich zum Schutz durch Umwelteinflüsse, Insektenleichen oder Funkenflug beim Bahntransport..
Die wird wirklich erst beim Händler entfernt. Und das ist auch gut so.
Die Anhängerkupplung soll nach meinen Informationen im Werk verbaut werden.
Die BLG soll tatsächlich nur nach Schäden gucken, die Zollabfertigung abwickeln und Zwischenlager sein...
Ob das so komplett richtig ist, kann ich natürlich nicht mit Sicherheit sagen...
mfg