Wassereinbruch

  • Der Hammer, ich kanns kaum glauben das Ford so mit Kunden umgeht !!!!!!!!


    :cursing::thumbdown::cursing::thumbdown:

    :)8):thumbup:



    Ehemals, Sport 07/2016. 210 PS Voll ink. AHK u. SH


    Aktuell, ST Line 06/2019. 238 PS Voll ink. AHK + SH + 21 Zoll ( noch ohne Ruckeln )


    Im Sommer auch, Honda NC 750X DCT 05/2018

  • Du sprichst von einem Anwalt der involviert ist. Ich möchte jetzt hier keine öffentliche Rechtsberatung betreiben, aber wäre denn der Rücktritt vom Kauf für dich eine Option? Wenn du dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (=Mängelbeseitigung) setzt und dann immer noch nicht repariert wurde, hättest du dann zumindest die Option zurückzutreten und dich nach einem kurzfristig verfügbaren anderen Fahrzeug umzuschauen. Solltest du irgendwie noch so etwas wie Mitleid mit dem Händler haben, könntest du - nach dessen Ankündigung nunmehr soll Mitte Januar die Scheibe da sein - z.B. auch eine Frist zum 31.01.2017 setzen. Ob du es dann tatsächlich zurücktrittst ist deine Sache. Aber einfach um den Druck auf den Händler zu erhöhen, damit der sich spätestens jeden 2. Tag ans Telefon setzt und bei der Ford Ersatzteilversorgung nervt wo die Scheibe bleibt.


    Es fahren ja mittlerweile schon ein paar wenige Tausend Edge auf deutschen Strassen rum. Da wird es jetzt doch regelmäßig mal zu einem Steinschlag kommen wo eine neue Frontscheibe fällig wird.
    Vielleicht fragst du mal in einem amerikanischen Edge Forum ob dort ein aktuellen Problem mit der Ersatzteilversorgung bei Windschutzscheiben bekannt ist. Es muss doch irgendeine Erklärung geben.


    Patrick

    2020 - 2021 Audi Q5 55 TFSI e (PHEV)
    2017 - 2020 Ford Edge Vignale 210PS Bi-Turbo, Powershift
    2014 - 2017 VW CC TDI 4Motion DSG 177PS
    2010 - 2014 Audi A6 (4F) Avant 3.0TDI quattro TT 233PS
    2007 - 2010 BMW (E46) 330d Touring, HS 204PS
    2004 - 2007 Audi A6 4B, 2.4 V6, HS
  • Im Falle des Rücktritts ist Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Dies gilt gemäß § 347 Absatz 1 Satz 1 BGB selbst dann, wenn die Nutzungen tatsächlich nicht gezogen worden sind, aber hätte gezogen werden können.
    Praktisch bedeutet dies, dass dem Verkäufer für die Zeit, in der die mangelhafte Sache vor dem Rücktritt des Käufers tatsächlich genutzt wurde, ein Anspruch auf Zahlung zusteht. Und das kann schon mal was kosten ......... ;)

  • Im Falle des Rücktritts ist Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Dies gilt gemäß § 347 Absatz 1 Satz 1 BGB selbst dann, wenn die Nutzungen tatsächlich nicht gezogen worden sind, aber hätte gezogen werden können.
    Praktisch bedeutet dies, dass dem Verkäufer für die Zeit, in der die mangelhafte Sache vor dem Rücktritt des Käufers tatsächlich genutzt wurde, ein Anspruch auf Zahlung zusteht. Und das kann schon mal was kosten ......... ;)

    Das ist schon richtig, aber in der Praxis kommt es bei privat genutzten Fahrzeugen nur auf die gefahrenen km an. Und das ist ja auch nur fair, dass man die gezogenen Vorteile für gefahrene km erstattet. Die Gerichte sind nicht alle auf einer Linie was die Berechnung angeht. Häufig wird für Kleinwagen eine zu erwartende Gesamtfahrleistung von 150.000 km angenommen, ab Mittelklasse aufwärts von 200.000 km. Und dann kann man es sich recht gut ausrechnen mit der Formel: (Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / erwartete Gesamtfahrleistung. Unterstellt man bei Edge eine Gesamtfahrleistung von 200.000 km so wären bei einem Edge der z.B. 53.000 EUR Brutto gekostet hat und 5.000km vorm Rücktritt bewegt wurde vermutlich folgender Ausgleich fällig:


    (EUR 53.000 x 5.000 km) / 200.000km = EUR 1.325.


    Der in diesem Beispiel ermittelte Wert dürfte vermutlich weniger als der Wertverlust eines neuen Edge für 3 Monate sein, also nicht wirklich viel. Es gibt auch Gerichte die es anders berechnen und die gezogenen Nutzungen mit 0,4 bis 1 Prozent des Bruttokaufpreises pro 1.000 gefahrenen km schätzen. Von daher kann es im Einzelfall auch etwas anders laufen.

    2020 - 2021 Audi Q5 55 TFSI e (PHEV)
    2017 - 2020 Ford Edge Vignale 210PS Bi-Turbo, Powershift
    2014 - 2017 VW CC TDI 4Motion DSG 177PS
    2010 - 2014 Audi A6 (4F) Avant 3.0TDI quattro TT 233PS
    2007 - 2010 BMW (E46) 330d Touring, HS 204PS
    2004 - 2007 Audi A6 4B, 2.4 V6, HS
  • Leider ist der Rücktritt vom Verkauf, bzw., die Rückgabe des Fahrzeugs sehr kompliziert oder unmöglich.


    Das Fahrzeug wurde über die Sixt-Leasing bestellt und im Auftrag von Sixt über einen Händler ausgeliefert.


    Damit habe ich nach Aussage des Anwalts keinen Vertrag mit Ford, bzw. mit einem Ford-Händler und kann damit das Auto an Ford nicht zurückgeben.


    Sixt schiebt in seinen AGB alle Probleme, die im Rahmen der Garantie auftreten, an den Leasingnehmer ab.


    Damit sitze ich zwischen allen Stühlen, Sixt tritt nur als Vermittler auf, ich habe keine direkten Vertrag mit Ford, an die das Auto zurückgegeben werden könnte - und muss warten, bis Ford endlich liefert.


    So schauts leider aus


    golo

  • Im Handwerk heißt sowas verdeckter Mangel... Und da kann man Fristen zur Beseitigung dieses Mangels setzen.


    Ich würde die Leasingzahlungen an Sixt ersteinmal einstellen und die Rate auf ein Treuhänderkonto überweisen...


    Es muß doch Bewegung in die Sache zu bekommen sein...



    Es kann doch nicht angehen, das sich alle nur die kleinen Kugeln schaukeln!


    ...Mitte Januar... Die spinnen die Kölner!



    mfg


    :thumbup:

  • Es geschehen noch Zeichen und Wunder ...


    Ford hat (auch für meinen Händler) völlig überraschend am Mittwoch die lang ersehnte Windschutzscheibe geliefert.


    Sie wurde am Donnerstag eingebaut und kalibriert (ich wusste nicht, das eine Frontscheibe kalibriert werden muss).


    Und heute konnte ich nach exakt 12 (in Worten zwölf) Wochen mein Auto wieder in Empfang nehmen.


    Ich hoffe, weitere Probleme bleiben mir erspart!


    Ein schönes Wochenende!


    golo