FORD EDGE LEASING ENDE - Übernehmen??

  • Hallo,

    im Sommer läuft bei meinem weißen ST Line das Leasing aus, Kilometer Leasing über die Ford-Bank. Da es ja nun für mich in der Größe keine bezahlbare Alternative gibt habe/oder hatte ich mich dazu entschlossen das Auto zu behalten.

    Auf meine Frage nach einer Verlängerung des Vertrages wurde mit mir (Ford Kögler) mitgeteilt das eine Verlängerung grundsätzlich nicht möglich ist ?? ist das so??

    Jetzt habe ich mal geschaut was denn so ein Gebrauchtwagenleasing dann kosten würde ... habe das anderen Händlern für 3 Jahre alte Modelle angefragt ... da würde ich fas das doppelte der aktuellen Rate bezahlen.

    Gibt es Erfahrungen mit Kaufangeboten über die Ford Bank oder den Händler? Die offiziellen Gebrauchtpreise für meinen Edge bewegen sich auch fast auf Neukaufpreisniveau. Hat jemand eine Idee?


    Besten Dank und viele Grüße

  • das eine Verlängerung grundsätzlich nicht möglich ist ?? ist das so??

    Ja, das ist so. Ich hatte ebenfalls mit dem Gedanken gespielt, meinen vFL weiter zu leasen. Falls du bei deinem Händler einen neuen kaufen würdest und dessen Auslieferung sich um ein bis zwei Monate verzögern würde, dann könnte dein FFH mit der Ford Bank eine Verlängerung für diesen kurzen Zeitraum erwirken. ansonsten nicht.

    Wenn bei deinem KM Leasing ein definierte Rückaufsumme vereinbart wurde, kannst du ihn für den Betrag vom Händler kaufen und mit jeder X beliebigen Bank weiter finanzieren.

    Nachteil = du hast den Edge dann dauerhaft an der Backe, da gekauft und nicht geleast.

    Da es ja nun für mich in der Größe keine bezahlbare Alternative gibt

    Schau dir mal den neuen Kodiaq RS FL an.

    https://www.meinauto.de/testbe…-topmodell-erfolgreich-um

    Hatte ich mir damals anbieten lassen und kommt preislich so einigermaßen mit dem Edge hin.

    Ein Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung. Albert Einstein

  • Zitat

    Wenn bei deinem KM Leasing ein definierte Rückaufsumme vereinbart wurde

    Das sind eigentlich zwei gegensätzliche Formen von Leasingverträgen. So etwas wird entweder oder vereinbart (Kilometerleasing oder Restwertleasing). Auch wenn es in dieser Form wie du es beschreibst grundsätzlich denkbar wäre, so ist mir so ein Vertrag noch nicht untergekommen auch weil es wirtschaftlich wenig Sinn macht.

  • Okay, dann hatte ich beim vFL wohl einen besonderen Vertrag:?:

    Hier war ein KM Leasing 10.000km/Jahr auf 48 Monate angesetzt (mehr, oder minder km auf Verrechnung) und es wurde eine garantierte Rückkaufsumme vereinbart.

    Keine Ahnung, ob der Vertrag damals so korrekt war.....zumindest hat es so funktioniert und der vFL ist Anfang November zurück an den FFH.


    Edit meint: In meinem aktuellen Leasingvertrag zum FL gibt es keine ,,vereinbarte Rückkaufsumme´´.

    Ein Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung. Albert Einstein

    Einmal editiert, zuletzt von ehrtmann ()

  • Wie bei mir: Kilometerleasing, ein paar Kilometer drüber/drunter frei, danach Nachberechnung/Erstattung. Fahrzeug muss bei Rückgabe in angemessenem Zustand sein. Gibt eine Broschüre von Ford über die Leasing-Rückgabe, darin wird beschrieben was Gebrauchsspuren sind und was nicht mehr.


    Der kalkulatorische Restwert des Händlers ist meistens zu hoch, für eine günstige Leasingrate wird vom Händler der Wertverlust recht gering angesetzt. Hatte in der Vergangenheit immer mal gefragt weil ich die Karren teilweise gerne noch ein paar Jahre übernommen hätte, war aber immer zu teuer.

    Träger des roten Gürtels in Oki-Doki und Sna-Fu.
    Edge ST-Line FL 2020 in Achat-Schwarz (bis 01/24, Nachfolger Nissan X-Trail Tekna+ e-Power e-4orce 4x4)

    Piaggio Beverly 125

  • Zitat

    Keine Ahnung, ob der Vertrag damals so korrekt war

    Korrekt im Sinne von rechtlich zulässig sicherlich ja. Aber doch sehr ungewöhnlich, zumindest bei "Firmenleasing"; bei "Privatleasing" möglicherweise anzutreffen, wobei ich auch hier so recht den Sinn für den Kunden nicht erkennen kann. Weshalb sollte man als Leasingnehmer einen solchen Vertrag annehmen? Da würde das ganze Wiederwerwertungsrisiko auf den Leasingnehmer abgewälzt werden. Gut für den Leasinggeber/Händler; sehr schlecht für den Leasingnehmer.

    Auch wenn es sicherlich Sonderfälle geben kann, wo eine solche Vereinbarung im Einzelfall interessengerecht sein mag, so wird dies in 99 % der Fälle nicht zutreffen. Grundsätzlich würde ich von einem solchen Vertrag (Mischform von Kilometer- und Restwertleasing) dringend abraten, da es genug Alternativen von reinem Kilometerleasing auf dem Markt gibt.


    Xipe Totec, Du beschreibst einen typischen Kilomerterleasing-Vertrag OHNE Restwertvereinbarung.

    Selbstverständlich gibt es bei einem Kilometerleasingvertrag auch einen kalkulatorischen Restwert, wobei jener aber zwischen dem Leasinggeber und dem Händler vereinbart wird und NICHT zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer.

  • ...

    Xipe Totec, Du beschreibst einen typischen Kilomerterleasing-Vertrag OHNE Restwertvereinbarung.

    Selbstverständlich gibt es bei einem Kilometerleasingvertrag auch einen kalkulatorischen Restwert, wobei jener aber zwischen dem Leasinggeber und dem Händler vereinbart wird und NICHT zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer.

    Genau. Deshalb sprach ich vom "kalkulatorischen" Restwert und nicht vom "vereinbarten" Restwert. Ich fahre seit bestimmt 30 Jahre Leasingautos mit Kilometerleasing. Restwertleasing ist, zumindest gewerblich, uninteressant.

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