Hab gerade keine Lust vom Sofa aufzustehen...
Ich schau morgen mal nach.
Könnte aber auch sein... gestern Nachmittag Autobahn HH - HB...
Hab gerade keine Lust vom Sofa aufzustehen...
Ich schau morgen mal nach.
Könnte aber auch sein... gestern Nachmittag Autobahn HH - HB...
ZitatMein Anwalt ist involviert und freut sich auf erste Abmahnungen.
Ähmmm, ich will hier ja nicht wieder der Buhmann sein, aber da gibt es nichts abzumahnen. Vielleicht meinst du auch was ganz anderes; aber wenn dein Anwalt wirklich etwas von einer Abmahnung sagte, dann wechsel den ganz schnell.
Ganz ruhig Brauner, die haben selbstverständlich noch diesen und den nächsten Versuch frei.
Selbst nach 10 Versuchen wäre eine Abmahnung in diesem Fall völlig sinnfrei. Aber wie gesagt; ich vermute eher, dass du da was falsch verstanden hast, als dass dein Anwalt wirklich von einer Abmahnung sprach.
Ja Herr Anwalt
sorry, aber wenn man sich nicht wirklich mit einem Thema auskennt, dann sollte man auch lieber nichts dazu schreiben.
Doch, es ist total verkehrt. Du beziehst dich wohl auf Absatz III des § 323 BGB. Nur weil da das Wort Abmahnung steht, bedeutet dies nicht, dass es zum Fall von micha passt.
Absatz III des § 323 ist für den Fall gedacht, dass jemand eine Unterlassungspflicht verletzt. Dann ist eine Fristsetzung sinnlos (was der Gesetzgeber im Gegensatz zu dir gut erkannt hat) und an die Stelle der Fristsetzung tritt die Abmahnung. Verrate du mir also deinen Ansatz, wie du zur Anwendung des § 323 III BGB in dem Fall von micha kommen willst.
Ist mir jetzt aber auch ein bißchen zu blöd, mich hier zu verteidigen, wo doch auf der anderen Seite so offensichtlich keinerlei Kenntnis dieser Zusammenhänge vorliegt. Macht einfach mal, wird schon richtig sein.
Moin erstmal.
Ich weiß nicht warum du mich hier so anranzt.
Ich habe mir das mal angesehen und fand den Ansatz nicht so verkehrt.
Im Anschluß habe ich ganz höflich nach deinem Ansatz gefragt...
Weil ich bin kein Jurist, und ein Auto hab ich auch noch nicht gewandelt, bzw zurück gegeben.
Wir sind hier in einem Forum. Das dient zum Beispiel dazu, irgendwelche Tipps zu geben
die man aus der Berufserfahrung her weiß, oder weil man es selber erlebt hat, du Pflaume!
Wenn du es hier auch nicht schreiben magst, aus welchem Grund auch immer
kannste micha ja den Trick wie´s geht per PN verraten...
mfg
Moin,
ich ranze dich nicht an, sondern rede mal Klartext.
ZitatVerrate uns doch mal deinen Ansatz bitte...
Was für einen Ansatz willst du denn wissen? Ich habe doch nur gesagt, dass eine Abmahnung in dieser Sache völliger Quatsch ist. Das war der von dir besagte Tipp.
Aber es wird halt grundsätzlich angezweifelt mit Sprüchen wie "Ganz ruhig Brauner," und "Ja Herr Anwalt" und deiner provokanten Frage nach dem Ansatz.
Da red´ich halt mal Klartext, was wohl nicht verwunderlich ist.
Moin,
macht mal wieder auf sachlich...für nicht-Juristen hier ein paar Links, die das Thema zumindest aufhellen und natürlich nicht den
Anwalt im konkreten Fall ersetzen....
https://www.das.de/de/rechtspo…cht/neuwagen/maengel.aspx (nur ein Beispiel, arbeite NICHT für die DAS! )
https://www.adac.de/infotestra…efault.aspx?prevPageNFB=1
http://www.autobild.de/artikel/montagsautos-35451.html
....alles wird gut !°...
Gruß aus Köln