Hallo,
vor ein paar Tagen habe ich meine serienmäßige Anhängekupplung ausgebaut und gegen eine neue ersetzt.
Anhängelast 2800kg bei 8% Steigung.
D-Wert der AHK 13,7kN.
Die Kupplung wird von verschiedenen Händlern angeboten.
Es gibt ein Einzelgutachten für die eigene Fahrgest.Nr. dazu.
Die Anhängelasterhöhung wird in die Fahrzeugpapiere ohne technische Änderung eingetragen.
Die neue AHK hat eine E-Zulassung. Sie muss also nicht gesondert eingetragen werden.
Grüße
Jürgen