Nein muss man wohl nicht verstecken, aber irgendwie muss man es ja unterbringen....
Korrektur......:
Teilegutachten gibt es anscheinend wohl nicht.....
Nein muss man wohl nicht verstecken, aber irgendwie muss man es ja unterbringen....
Korrektur......:
Teilegutachten gibt es anscheinend wohl nicht.....
Und hier noch was von DTE:
"wir haben diese Angelegenheit vor der Markteinführung prüfen lassen und laut TÜV gab es folgendes Statement dazu:
Da es sich bei der PedalBox nicht um eine Leistungssteigerung oder Bauartveränderung handelt, ist auch keine Eintragung erforderlich.
Die Pedalbox ist ein Gerät das, bei elektronisch geregeltem Fahrpedal, den Pedalweg, abhängig von unterschiedlichen Fahrzuständen, entsprechend ändert.
Dieses Gerät ist selbst auch ein Elektronikteil.
Die Vorschriften der Richtlinie 72/245/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) elektrischer und elektronischer Systeme müssen 1.)
seit dem 1.12.1995 auf Fahrzeuge für die eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde und 2.) ab 1.10.2002 auf Fahrzeuge die im Einzelverfahren in den Verkehr gebracht werden angewendet werden.
Das bedeutet, elektrische und elektronische Systeme (auch Nachrüst-Systeme aus dem Zubehörhandel), die während der Fahrt betrieben werden, müssen den Vorschriften der o. a. Richtlinie oder der ECE-Regelung Nr. 10, Änderung 02 entsprechen.
Fazit: Es gibt keine rechtliche Grundlage für ein Teilegutachten oder ABE. Beim Kauf und Einbau neuer Geräte sollten Sie darauf achten, dass diese nach den o. a. Vorschriften geprüft und gekennzeichnet sind."
Soweit dazu.....
Teilegutachten gibt es anscheinend wohl nicht.....
Da es ja ab jetzt hier interessant wird, nehme ich mal Platz. Sonst verpass ich noch was.
Dann nimm doch bitte Platz.....
Zigarre, Whisky und Depeche Mode ..... bin bereit.
..Whisky und Depeche Mode ..... bin bereit.
Weltklasse....ich bin dabei!!!
Okay, dann back to toppic.
Ist es nun offiziell und rein rechtlich erlaubt, oder nicht?
Nach der Aussage von DTE: Ja, da sie die entsprechende Zertifizierung gemäß ECE haben und die Box die zugehörigen ECE- und CE-Zeichen hat.
Zitat aus den FAQ von der DTE-Homepage:
"Elektrische und elektronische Systeme, die während der Fahrt betrieben werden, müssen den Vorschriften der Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) elektrischer und elektronischer Systeme entsprechen. Die PedalBox entspricht dieser Richtlinie und verfügt über das ECE- und CE-Kennzeichen."
Ist wohl alles legitim.....
Das weiß zur Zeit noch niemand so ganz genau.
Die PedalBox ist zur Zeit noch eintragungsfrei. Es gibt weder TGA noch ABE dafür. Der TÜV erstellt auch keine TGAs oder ABEs dazu, da es noch keine Prüfkriterien gibt?!?
Zum CE oder CEC Zeichen
Jedes elektrische Produkt, das innerhalb Deutschlands verkauft wird,
muss ein CE-Zeichen tragen, ansonsten darf es nicht in den Handel
gebracht werden. Für das CE-Zeichen erfolgt eine Überprüfung nach dem
Produkt-Schutz-Gesetz (ProdSG, hieß früher mal Maschinen-Schutz-Gesetz).
ECE bedeutet, dass diese Prüfung europaweit gültig ist, ein Europaweites CE-Zeichen
Zur Erklärung... Ein Gerät (z.B. Leuchte) innerhalb des Fahrzeuges das nicht nach außen scheint wäre demnach wohl ok. Würde es nach außen scheinen wäre ein E-Zeichen von nöten.
Die Pedalbox wird ja nicht nach außen scheinen
Das E-Zeichen ist die Zulassung von Teilen für den Straßenverkehr. Teile
mit einem E-Zeichen sind erstmal grundsätzlich zugelassen, eine
Eintragung durch den TÜV kann aber trotzdem notwendig sein.
Nichts desto trotz sehe ich den Umbau problematisch. Vor allem wer und wie man sie durchführt...