Zitat von @TS-NFau contraire, eine LED ist ein fest verbautes elektronisches Bauteil (Diode) - im Regelfall verlötet.
Eher weniger. Meist Module, die mehrere LEDs enthalten. Und die sinf durchaus steckbar. Und eine Glühlampe, die nach 100 Betriebstunden kaputt geht (Kennzeichenbeleuchtung) wirst Du auch mit freundlichem Augenaufschlag vom FFH nicht ersetzt bekommen. Das sind dann auch meist mehr als 5 Tage, weil die eben nur an ist, wenn das Fahrzeug beleuchtet ist. Und dann sind 100 Stunde auch mal schnell ein halbes Jahr....
Versuchen kann man vieles, nur ob der Händler dies mitmacht ist immer die 2 Frage. Wenn da sowieso schon Spannungen bestehen, dann ist Kulanz oder Goodwill eher nicht zu bekommen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf durchzubekommen ist da wohl noch schwieriger...
Und noch etwas. Wenn ich den Themenstarter richtig verstanden habe, dann geht es darum, ob das durch die Anschlußgarantie abgedeckt ist. Und in der steht unter Punkt B (Ausschlüsse): "Sämtliche Leuchten" und "Scheinwerfer". Klare Ansage...
Und allgemein gilt in der ersten 2 Jahren:
Verschleißteile
Scheibenwischer, Glühlampen, Luftfilter, Keilriemen, Bremsbeläge: Alle Bauteile, deren Lebensdauer vom Nutzungsverhalten abhängt, sind hinsichtlich ihrer Abnutzung von der Garantie ausgenommen. Früh abgenutzte Bremsbeläge etwa können nicht auf Garantie ersetzt werden. Hatte ein Verschleißteil aber nachweislich einen Produktionsfehler, der etwa zum Bruch führt, können Garantieansprüche geltend gemacht werden. Daneben gilt auch Gewährleistung auf Teile, die bereits beim Kauf Mängel hatten.
Und zu den Bauteilen, deren Nutzungsdauer vom Nutzungsverhalten abhängt gehören halt auch die LEDs. Deren Lebensdauer kannst Du durch häufiges ein/ausschalten nämlich schön kürzen....
Eventuell hast Du eine Chance bei den Frontscheinwerfern in den ersten 6 Monaten. Danach, denke ich, nicht mal mehr das!
Michael