Prospekt ist noch nicht geändert, wird aber dann vermutlich auch bald folgen.
Beleuchtete Zierleiste
-
-
Na dann bin ich mal gespannt wie die Sache in meinem Fall ausgeht.
-
Entscheidend ist aber die Bestellung und da steht die Leiste eben drin.
-
Entscheidend ist aber die Bestellung und da steht die Leiste eben drin.
Dann schau aber lieber noch einmal ganz genau nach, ob da nicht irgendwo auch etwas von "Irrtümer vorbehalten" o.ä. steht.
Besonders wichtig wäre auch, dass das nicht nur in der Bestellung, die sich ja nur auf ein unverbindliches Angebot bezieht, aufgeführt ist, sondern dass es auch ausdrücklich in der Auftragsbestätigung (denn das ist letztlich verbindlich) aufgelistet ist.
-
Dann schau aber lieber noch einmal ganz genau nach, ob da nicht irgendwo auch etwas von "Irrtümer vorbehalten" o.ä. steht.
Besonders wichtig wäre auch, dass das nicht nur in der Bestellung, die sich ja nur auf ein unverbindliches Angebot bezieht, aufgeführt ist, sondern dass es auch ausdrücklich in der Auftragsbestätigung (denn das ist letztlich verbindlich) aufgelistet ist.Es steht in der verbindlichen Bestellung. Somit auch gekauft. Aber ob es einen Rechtsanspruch gibt glaube ich nicht.
-
Es steht in der verbindlichen Bestellung. Somit auch gekauft.
Genau genommen ist diese "verbindliche Bestellung" lediglich dein Angebot, dass du dem Verkäufer unterbreitest (ist z.B. auch im Supermarkt nichts anderes. Wenn du etwas auf das Kassenband legst, machst du ein Kaufangebot).
Erst wenn der Verkäufer dieses Angebot annimmt, kommt der Vertrag und damit der Kauf/Verkauf verbindlich zustande. Und dies bestätigt er dir mit der Auftragsbestätigung, die noch einmal die wesentlichen Vertragsbestandteile enthält (im Supermarkt ist es die sofortige Aushändigung der Ware). Nur auf das, was dort aufgeführt ist, hast du letztlich auch einen Anspruch. Passt dort etwas nicht, stimmt dies also z.B. nicht mit deinem Kaufangebot überein, hast du innerhalb einer gewissen Frist Zeit, dies zu monieren oder vom Vertrag zurückzutreten.
Tust du das nicht, hast du später auch keinen Anspruch darauf. -
Das wird nicht mehr kommen. Ford hat eine neue Preisliste auf der HP. Da werden nur noch beim Vignale die Einstiegzierleisten als beleuchtet beschrieben.
Echt? Also streichen die das jetzt auch beim Titanium??? Und die werden dann künftig anders gebaut???
-
Ich habe das hier länger schon beobachtet und muss jetzt doch mal was schreiben.
Voran gestellt, ich habe einen ST mit beleuchteten Leisten - Modell 2018 VFL oder wie auch immer - als es das noch gab, ob die Leiste nun lebenswichtig ist oder nicht soll nicht entscheidend sein ABER:
wenn ich das bestelle und bestätigt bekomme, erwarte ich auch es zu bekommen. Wenn nicht, kommen die üblichen Dinge nach BGB zum tragen - hier schon vielfach diskutiert.
Und das würde ich dann auch einfordern.Episode: in meinen Ex- BMW 650 hat eine Leiste auch nicht funktioniert und es war ein langes Theater weil die Garantie meinte es handelt sich um ein Leuchtmittel was naturgemäß ein Verschleißteil ist.
Da wurde sich dann intern auch lange gestritten. ok - ist eine andere Baustelle.
-
also in meiner Auftragsbestätigung ist die Leiste explizit aufgeführt. Bin auch gespannt was ich zu hören bekomme.
-
N'abend
Frage an die St line Fahrer... Kann mir mal jemand die Maße des Emblems der einstiegsleisten nennen (Länge & Breite) und vlt ein Foto dazu?!
Und hat schon jemand die Embleme an Heckklappe und Kotflügel entfernt?? Würde meinen gern plank machen wenn er da ist
Grüße
Marco